Pflegegrade erklärt: Alles, was Familien wissen sollten

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Im Familienalltag kann es unerwartet vorkommen, dass ein Angehöriger pflegebedürftig wird – sei es durch Alter, Krankheit oder einen Unfall. Dann kommt oft die Frage auf: Welche Unterstützung steht meiner Familie zu? Genau hier kommen die Pflegegrade ins Spiel. In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die festlegen, wie stark eine Person im Alltag eingeschränkt ist und welche Pflegeleistungen sie beanspruchen kann. Aber keine Sorge, das System klingt komplizierter, als es ist. In diesem Beitrag erkläre ich dir die Pflegegrade und was sie für dich und deine Familie bedeuten.

Pflegegrad bei ADHS: Auch hier besteht Anspruch auf Unterstützung

Was viele nicht wissen: Auch Menschen mit psychischen oder neurologischen Erkrankungen wie ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung) können unter Umständen einen Pflegegrad erhalten. Gerade bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit schweren Ausprägungen von ADHS, die im Alltag stark eingeschränkt sind und intensive Betreuung benötigen, kann eine Einstufung in einen Pflegegrad in Frage kommen. Das kann für betroffene Familien eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten, da sie Pflegegeld, Sachleistungen oder Unterstützung bei der Alltagsbetreuung erhalten können. Es lohnt sich also, bei einer schweren Beeinträchtigung durch ADHS die Möglichkeit einer Pflegegrad-Begutachtung in Erwägung zu ziehen, um die notwendige Unterstützung zu bekommen und den Familienalltag zu erleichtern.

Kostenloser Anspruch auf eine Pflegebox ab Pflegegrad 1

Ab Pflegegrad 1 haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel, wie z. B. die sogenannte Pflegebox. Diese enthält Hilfsmittel, die im Alltag von pflegebedürftigen Personen oder ihren Angehörigen benötigt werden, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Diese Hilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause und tragen zur Hygiene und Sicherheit bei. Der Anspruch auf eine Pflegebox besteht für alle Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, und kann monatlich bis zu einem Wert von 40 Euro bezogen werden.

Pflegegrade

Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade bestimmen, wie viel Unterstützung eine pflegebedürftige Person benötigt und welche Leistungen sie aus der Pflegeversicherung erhält. Dabei wird vor allem der Grad der Selbstständigkeit der betroffenen Person bewertet. Es gibt fünf verschiedene Pflegegrade, von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung).

Die fünf Pflegegrade im Überblick:

  1. Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    • Personen in diesem Pflegegrad sind meist noch relativ eigenständig und benötigen nur geringe Unterstützung im Alltag.
    • Leistungen: Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung.
  2. Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    • Personen mit Pflegegrad 2 benötigen regelmäßig Hilfe bei alltäglichen Aufgaben, wie z.B. Körperpflege, Mobilität oder Nahrungsaufnahme.
    • Leistungen: Neben den Grundleistungen wird auch die teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege bezuschusst.
  3. Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    • In Pflegegrad 3 ist die Person auf umfangreichere Unterstützung angewiesen, oft mehrfach am Tag.
    • Leistungen: Zusätzlich zu den bisherigen Leistungen wird hier auch die vollstationäre Pflege bezuschusst.
  4. Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    • Personen in Pflegegrad 4 benötigen intensive und regelmäßige Pflege und Unterstützung bei nahezu allen Tätigkeiten des täglichen Lebens.
    • Leistungen: Erhöhte Pflegegeld- und Sachleistungen sowie intensivere Unterstützung bei der vollstationären Pflege.
  5. Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen
    • Dieser Pflegegrad ist für Menschen vorgesehen, die eine besonders intensive Betreuung benötigen. Oft handelt es sich um Menschen mit schwersten körperlichen oder geistigen Einschränkungen.
    • Leistungen: Höchste Stufe der finanziellen Unterstützung und intensive Pflegeleistungen.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Prüfer ermittelt. Dabei wird anhand eines Punktesystems die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens bewertet. Je nach Punktezahl wird dann der Pflegegrad festgelegt.

Was bedeutet das für dich und deine Familie?

Für Familien ist es wichtig zu wissen, welche Ansprüche auf Unterstützung bestehen, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Die Einstufung in einen Pflegegrad kann nicht nur finanzielle Hilfe bringen, sondern auch Entlastung im Alltag ermöglichen – sei es durch Pflegedienste, Sachleistungen oder Umbauhilfen.

Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Pflegegrades kann sicherstellen, dass die Pflegebedürftigen stets die Hilfe bekommen, die sie benötigen.

Die Einstufung in einen Pflegegrad mag auf den ersten Blick verwirrend erscheinen, doch sie ist ein wichtiger Schritt, um die notwendige Unterstützung für pflegebedürftige Angehörige zu erhalten. Wenn du das Gefühl hast, dass ein Familienmitglied Hilfe benötigt, zögere nicht, dich über die Pflegegrade und die entsprechenden Leistungen zu informieren. So stellst du sicher, dass deine Familie optimal unterstützt wird.

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